KOSTEN EINER SITZUNG

Als staatlich approbierte Psychologische Psychotherapeuten sind wir zur Ausübung der Psychotherapie zugelassen. Wir werden im Facharztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) geführt.

Folgende Angebote für Ihre Behandlung und Beratung stehen Ihnen zur Verfügung:

Gesetzliche Krankenversicherung

Wir rechnen mit allen gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Regelsätze ab.

Private Krankenversicherung

Zumeist wird eine ambulante Psychotherapie bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten von den privaten Krankenkassen übernommen. Der Umfang der Leistungen, also beispielsweise die Stunden pro Jahr oder dem Anteil der Selbstbeteiligung, können jedoch sehr unterschiedlich ausfallen. Dies hängt von der jeweiligen Police ab. Auskunft darüber erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Die Kosten pro Therapiestunde richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP.

Selbstzahler

Natürlich gibt es auch die Möglichkeit die Behandlung selbst zu zahlen. Dies kann z.B. sinnvoll sein, wenn Sie planen sich verbeamten zu lassen oder wenn Sie eine Beratung wünschen, welche von den Krankenkassen nicht übernommen wird.

Die Kosten pro Therapiestunde richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten GOP und können steuerlich abgesetzt werden.

Honorarliste

Beihilfeberechtigte

In der Regel ist eine Kostenübernahme durch die Beihilfestelle möglich. Die fünf probatorischen Stunden werden hierbei auf jeden Fall übernommen. Das heißt, dass Sie vor dem Erstkontakt keine Psychotherapie beantragen müssen. Wenn sich innerhalb dieser ersten fünf Stunden ein Behandlungsbedarf ergibt, kann die Kostenübernahme bei der Beihilfestelle beantragt werden. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen und entsprechende Unterlagen an Ihre Beihilfestelle.

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